Trotz meiner Spezialisierung auf das Bau- und Architektenrecht und Arbeitsrecht bin ich kein „Fachidiot“. Ich schaue über den „Tellerrand“ und betreue als Generalist meine Mandanten auch bei Rechtsfragen, die anderen Gebieten des Zivil- und Handelsrechtes zuzuordnen sind.
Zu meinem Leistungsspektrum gehören deshalb auch anwaltliche Tätigkeiten auf den Gebieten des Kaufrechtes, des Insolvenzrechtes, des Gesellschaftsrechtes und des Urheber- und Wettbewerbsrechtes.
Ich berate Sie, übernehme für Sie die Vertragsgestaltung und -prüfung, entwickle mit Ihnen Muster- und Formschreiben, unterstütze Sie bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche bzw. Abwehr der gegen Sie erhobenen Forderungen und nehme den Forderungseinzug und die Zwangsvollstreckung vor.