Schon im Grundgesetz ist verankert „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“  Welche Verpflichtungen und Rechte aber haben Sie, wenn Sie  (Mit-) Eigentümer, Vermieter, Verpächter oder Mieter und Pächter sind. Ich übernehme es, die Antwort auf Ihre Rechtsfragen aus der Vielzahl rechtlicher Regelungen und gerichtlicher Entscheidungen zu finden.

Folgende Tätigkeiten gehören zu meinem Leistungsspektrum

  • Beratung von Grundstücks- / Wohnungseigentümern, Bauträgern, Vermietern, Mietern, Maklern und Hausverwaltern zum Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentums- und Maklerrecht.

 

  • Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, Pachtverträgen, Nutzungsverträgen, Bauträgerverträgen, Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen

 

  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Mietzins -, Minderungs-, Räumungs-, Herausgabe-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.