Arbeitsrechtliche Regelungen finden sich nicht nur in einer Vielzahl von Einzelgesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen etc., sie ergeben sich auch aus fast täglich ergehenden arbeitsgerichtlichen Entscheidungen. Diese Vielfalt an Rechtsquellen bietet dem Fachanwalt viele Handlungs- und Gestaltungsspielräume für eine interessengerechte Vertretung des Mandanten. Das ist der Grund, warum ich bereits zu Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit das Arbeitsrecht als Tätigkeitsschwerpunkt gewählt und mich später zum Fachanwalt auf diesem Gebiet spezialisiert habe.
Lösungen für Ihre Rechtsfragen
als Arbeitgeber
Sie möchten als Arbeitgeber Verträge schließen, die den gesetzlichen und ggf. tariflichen Regelungen entsprechen, aber auch deren Gestaltungsspielräume nutzen. Ich formuliere für Sie u.a. Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Fortbildungsverträge, Geschäftsanweisungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge.
Ihre Fachkräfte sollen weiterhin motiviert werden. In den Zeiten des Fachkräftemangels ist es wesentlich, leistungswillige Mitarbeiter nicht nur zu entlohnen, sondern für besonderes Engagement auch zu belohnen. In Zusammenarbeit mit dem mit mir in Bürogemeinschaft arbeitenden Steuerberater berate ich Sie über die verschiedenen Varianten zusätzlicher Vergütung (Gratifikationen, Prämien, betriebliche Altersvorsorge etc.) und deren rechtssichere Umsetzung, von der Gewährung der Leistungen bis zu ihrem Widerruf.
Sie möchten ein Unternehmen gründen/ erwerben / veräußern oder schließen. Jedes dieser Vorhaben birgt eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fallstricke in sich. Ich erstelle mit Ihnen ein Konzept, beginnend mit der Gestaltung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen bis zur rechtlichen Vertretung im Falle von Klagen gekündigter Arbeitnehmer.
als Arbeitnehmer
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Abmahnung/ Kündigung ausgesprochen. Ich berate Sie binnen 2 Werktagen über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für die weiteren außergerichtlichen und gerichtlichen Schritte.
Sie möchten sich beruflich verändern, haben aber eine betriebliche Fortbildung in Anspruch genommen oder ein Wettbewerbsverbot vereinbart. Ich prüfe für Sie die Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarungen und unterstütze Sie bei der Abwehr von Rückzahlungsansprüchen.
Wenn die Zahlung Ihres Lohnes oder Gehaltes verzögert oder verweigert wird, sie mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden oder Überstunden nicht bezahlt werden, ist u.a. wegen inzwischen vielfach verwendeter Ausschlussfristenklauseln eine schnellstmögliche Geltendmachung Ihrer Forderungen erforderlich. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre finanziellen Ansprüche zu sichern.
Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben:
Der Ausspruch einer Kündigung erfolgt in dem meisten Fällen für den Arbeitnehmer überraschend und hat oft weitreichende Folgen.
Zwei Ratschläge sollten Sie dabei unbedingt beachten:
- Gegen die Kündigung muss in der Regel binnen drei Wochen nach Erhalt Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden, (ein einfaches Schreiben an den Arbeitgeber genügt nicht), sonst könnte sie wirksam bleiben.
- Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses gibt es nicht. Sie müssen eine Abfindung in der Regel erstreiten.
Eine Kündigung kann aus vielerlei Gründen angegriffen werden. Fehlt es z.B. an einer Unterschrift, einer Vollmacht, liegt gar keine schriftliche Kündigung vor oder wurde der Betriebsrat nicht rechtzeitig angehört, können bereits diese Fehler zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, wenn sie rechtzeitig erkannt und gerügt werden. Diese Aufgabe sollten Sie nicht dem Zufall überlassen, sondern einem spezialisierten Anwalt.