Schon im Grundgesetz ist verankert „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Welche Verpflichtungen und Rechte aber haben Sie, wenn Sie (Mit-) Eigentümer, Vermieter, Verpächter oder Mieter und Pächter sind. Ich übernehme es, die Antwort auf Ihre Rechtsfragen aus der Vielzahl rechtlicher Regelungen und gerichtlicher Entscheidungen zu finden.
Folgende Tätigkeiten gehören zu meinem Leistungsspektrum
- Beratung von Grundstücks- / Wohnungseigentümern, Bauträgern, Vermietern, Mietern, Maklern und Hausverwaltern zum Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentums- und Maklerrecht.
- Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, Pachtverträgen, Nutzungsverträgen, Bauträgerverträgen, Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen
- außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Mietzins -, Minderungs-, Räumungs-, Herausgabe-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.