Tätigkeit/ Grundsätze

Ich berate Sie in allen Rechtsfragen, die mit dem Zivil- und Handelsrecht, vor allem mit dem Arbeitsrecht und Bau- und Architektenrecht in Verbindung stehen. Von der Vertragsgestaltung bis zur Zwangsvollstreckung vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen sowohl vorgerichtlich als auch in gerichtlichen und/ oder behördlichen Verfahren.

Meine Grundsätze in der Mandatsbearbeitung lauten:

  • professionelle und fundierte Beratung
  • Vorschlag realistischer Lösungswege
  • Kostentransparenz
  • persönliche Betreuung – ggf. auch vor Ort bei Mandanten
  • aktuelle Information über den Fortgang der Angelegenheit

 

Ausbildung

Jahrgang 1968

Studium Universität  Leipzig

Referendariat in Leipzig

Rechtsanwalt seit 1997

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

Kooperationen

Sollten bei der Bearbeitung der an mich herangetragenen Mandate fachübergreifende Fragen zu klären sein, kann die Unterstützung der nachstehend aufgeführten  Kanzleien und Kollegen in Anspruch genommen werden:

  • Strafrecht und Familienrecht, Rechtsanwalt Christian Avenarius
  • Insolvenzrecht, Rechtsanwalt Heiko Kratz
  • Steuerrecht, Steuerberater Veit Leube
  • Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Dr. Christian Kemter