Tätigkeit/ Grundsätze
Ich berate Sie in allen Rechtsfragen, die mit dem Zivil- und Handelsrecht, vor allem mit dem Arbeitsrecht und Bau- und Architektenrecht in Verbindung stehen. Von der Vertragsgestaltung bis zur Zwangsvollstreckung vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen sowohl vorgerichtlich als auch in gerichtlichen und/ oder behördlichen Verfahren.
Meine Grundsätze in der Mandatsbearbeitung lauten:
- professionelle und fundierte Beratung
- Vorschlag realistischer Lösungswege
- Kostentransparenz
- persönliche Betreuung – ggf. auch vor Ort bei Mandanten
- aktuelle Information über den Fortgang der Angelegenheit
Ausbildung
Jahrgang 1968
Studium Universität Leipzig
Referendariat in Leipzig
Rechtsanwalt seit 1997
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Kooperationen
Sollten bei der Bearbeitung der an mich herangetragenen Mandate fachübergreifende Fragen zu klären sein, kann die Unterstützung der nachstehend aufgeführten Kanzleien und Kollegen in Anspruch genommen werden:
- Strafrecht und Familienrecht, Rechtsanwalt Christian Avenarius
- Insolvenzrecht, Rechtsanwalt Heiko Kratz
- Steuerrecht, Steuerberater Veit Leube
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Dr. Christian Kemter