Für Auftraggeber
Der Traum vom eigenen Haus. Viel Zeit und Energie werden für die Suche nach einem geeigneten Grundstück, für die künftige Gestaltung des Traumhauses und dessen Ausstattung verwendet. Nur die Wenigsten aber denken auch an eine rechtliche Absicherung ihres Vorhabens. Schnell wird vergessen, den vorgelegten Bauvertrag zu prüfen, ob er auch für einen selbst vorteilhaft ist und an eine anwaltliche Baubetreuung wird schon gar nicht gedacht. Glück haben diejenigen, deren Bauvorhaben rechtzeitig, ohne wesentliche Mängel und Mehrkosten realisiert wird. Bevor Sie sich auf Glück oder gar „Bauretter“ verlassen, nehmen Sie die Unterstützung eines auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Fachanwaltes wie mich in Anspruch.
Für Auftragnehmer
Als Bauunternehmer müssen Sie nicht nur gute handwerkliche Arbeit leisten, sondern gleichfalls dafür sorgen, dass diese auch bezahlt werden muss. Oft verlassen sich Unternehmer auf den „Handschlag“ mit dem Bauherren oder dessen Architekten, wenn es um Zusatzleistungen, technische Änderungen, Bauzeiten oder Bauabläufe geht. Um so mehr sind sie dann überrascht, wenn sich keiner der „Partner“ mehr an seine Zusagen und Erklärungen erinnern kann / will. Sie sollen nicht als Kostensparmodell des Bauherren dienen. Begriffe wie Bedenkenanzeige, Teilabnahme, Durchgriffsfälligkeit und Bauhandwerkersicherung müssen keine „böhmischen Dörfer“ für Sie sein. Deshalb berate ich Sie interessengerecht vor, während und nach der Durchführung einer Baumaßnahme und persönlich mit Fachkompetenz und Engagement.
Lösungen für Ihre Rechtsfragen im Bau- und Architektenrecht
- Sind Sie Bauherr oder Inhaber eines Bauunternehmens oder Architekturbüros und benötigen für die Realisierung eines Bauvorhabens Verträge, gestalte ich mit Ihnen für Sie vorteilhafte Grundstückskaufverträge, Bau- und Architektenverträge, Bauträgerverträge und Projektmanagementvereinbarungen.
- Während der Bauzeit und danach kann es u.a. zu Problemen wegen Verzögerungen im Bauablauf, Fehlern in der Bauplanung und Bauausführung, der Anforderung von Zusatzaufträgen und Nachträgen, der Abnahme und Abrechnung von Leistungen kommen. Ich betreue auf Ihren Wunsch, sei es für Sie als Bauherr oder Bauunternehmen, das gesamte Bauvorhaben bzw. dessen Herstellung anwaltlich.
- Sie haben Baumängel oder Planungsfehler entdeckt oder werden wegen diesen in Anspruch genommen, haben Ihre Vergütung / Ihr Honorar nicht erhalten oder wollen deren Zahlung verweigern, dann analysiere ich für Sie die rechtliche Situation und setze Ihre Rechte notfalls gerichtlich durch.
- Ist Ihr Vertragspartner in finanziellen Schwierigkeiten oder insolvent, berate ich Sie in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht, wie weiter juristisch und strategisch vorgegangen werden soll und ob ggf. Geschäftsführer etc. in Haftung genommen werden können.
- Wird Ihr Grundstück durch einen Nachbarn im Rahmen einer Baumaßnahme ohne Ihre Einwilligung in Anspruch genommen oder müssen Sie für eine Baumaßnahme das Grundstück Ihres Nachbarn betreten, verfolge ich mit Nachdruck aber auch Einfühlungsvermögen Ihre Rechte auf Unterlassung oder Vornahme der beabsichtigten baulichen Maßnahmen.
- Ihr Nachbar hat gegen die Ihnen erteilte Baugenehmigung Widerspruch eingelegt, ihr Bauantrag wurde abgelehnt oder es wurde ein behördlicher Baustopp verhängt. Ich vertrete Ihre Interessen in Verfahren vor den Bauämtern, Widerspruchsbehörden und Verwaltungsgerichten.